Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Warum ist der Beratungsbesuch nach §37.3 wichtig?

Der Beratungsbesuch dient nicht nur der gesetzlichen Nachweispflicht gegenüber der Pflegekasse – er ist vor allem eine Chance, die aktuelle Pflegesituation professionell einschätzen zu lassen und individuelle Tipps zu erhalten.

Pflege ist oft herausfordernd – wir helfen, Lösungen zu finden, Entlastungsmöglichkeiten zu erkennen und das Pflegegeld weiterhin sicher zu beziehen.

Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird?

Wird der gesetzlich vorgeschriebene Besuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen.

Darum ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren – wir erinnern Sie auf Wunsch auch gerne daran.

Wer darf den Beratungsbesuch durchführen?

Nur zugelassene ambulante Pflegedienste wie unser PflegeTeam Köln-Ostheim dürfen diesen Beratungsbesuch offiziell anbieten und bestätigen.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegekasse den Nachweis auch anerkennt.

  • Pflegegeld erhalten
  • Sicherheit gewinnen
  • Individuell beraten lassen

PflegeTeam Köln-Ostheim – Ihre Vorteile auf einen Blick

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  • Persönliche Beratung mit Herz und Verstand
  • Zuverlässiges, eingespieltes Team
  • Individuelle Betreuung in der Demenz-Wohngruppe
  • Umfassende Versorgung: Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft aus einer Hand
  • Schnelle Rückmeldung bei Anfragen – digital oder telefonisch

Feedback, das uns antreibt ...

Guido V.

Nach meinem zweiten Schlaganfall habe ich Pflegegrad 2 bekommen.
Hier wurde und wird mir in allen Lebenslagen geholfen.
Diese Leute machen mein Leben wieder lebenswert.
Dicken Dank für alles!

Christian S.

Besonders guter Service, Herr Meuer ist sehr kompetent und berät einen sehr gut. Ich bin seit Jahren rundum zufrieden.

Bernd W.

Sehr freundliches Personal, Top Pflegedienst

Informationen zur Echtheit

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